CLEVERLY CROSSING BORDERS🇨🇭
Ihre Experten für Fragen zu Export, Zoll und Import                


Importabwicklung im Überblick

Abhängig von den Gütern die Sie importieren möchten, und aus welchem Land diese stammen, ist das Vorgehen beim Import nicht immer genau gleich. Grundsätzlich gliedert sich der Import von Waren aber in drei Schritte.

1. Kaufvertrag verhandeln und abschliessen

Bei Käufen im Ausland gibt es mehr zu verhandeln als wenn Sie direkt in der Schweiz etwas einkaufen. Viele Aspekte des Geschäfts sind nicht klar geregelt und müssen zuerst ausgehandelt werden. Typischerweise wird dabei vereinbart, wer welche Aufgaben, Rechte und Pflichten übernimmt. Dazu gehören auch der Umfang der Lieferung, die Lieferzeit und der Preis. Merken Sie sich: Schweizer Recht ist nicht Weltrecht. Bei internationalen Geschäften kann verhandelt werden, ob das Recht des Käufers oder des Verkäufers (oder gar das Internationale Kaufrecht) zur Anwendung kommt.

Wichtig bei diesem Schritt: 

  • Produktsicherheit & Inverkehrbringung: Es ist vor Vertragsabschluss abzuklären, ob spezielle Vorschriften in Bezug auf Produktsicherheit und Inverkehrbringung nötig sind.
  • Incoterms (International Commercial Terms): Bei der Vertragsgestaltung im Import sind mit dem Verkäufer die Incoterms zu besprechen. Diese Klauseln regeln die Art und Weise wie Güter geliefert werden. Sie klären beispielsweise folgende Fragestellungen:
  • Wer kümmert sich um die Ausfuhrzollabfertigung im Exportland? Diese Aufgabe sollten sie keinesfalls übernehmen, sondern durch den Verkäufer sichergestellt werden. Dadurch sparen Sie die ausländische Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer).
  • Wer wählt und beauftragt den Spediteur?
  • Wer bezahlt welche anfallenden Kosten?


2. Transport organisieren

Haben sich Käufer und Verkäufer mit einem Verkaufsvertrag geeinigt, und die Auflagen zur Inverkehrbringung in der Schweiz sind abgeklärt, stehen Ihnen für den Transport in die Schweiz zahlreiche Spediteure zur Auswahl. Vom Kurierdienst, über Luft- und Seefracht-, bis hin zum LKW-Transport, können Sie hier zwischen verschiedenen Lösungen auswählen. Es empfiehlt sich, vorgängig verschiedene Offerten aus dem In- und Ausland einzuholen und zu vergleichen.

Generell gilt:

  • Bei Kleinsendungen lohnen sich oftmals Kurierdienste
  • ökologische Aspekte und Konsolidierungsmöglichkeiten berücksichtigen
  • erst ca. ab 500kg lohnen sich Seefrachtsendungen

Je nach Warengattung und Volumen gelten besondere Bestimmungen (Wertgegenstände, Kühltransporte, etc.). Zudem fallen Abwicklungskosten für Export- und Importverzollung an.

Wichtig bei diesem Schritt: 

  • Achten Sie darauf, dass Sie vom Spediteur eine klare Auflistung erhalten, welche Preisbestandteile in der Offerte integriert sind und welche nicht! Zudem ist für die Frachtkostenberechnung das Volumengewicht massgebend. Wo nötig unterstützen wir Sie zielführend. Sie können zudem von unseren eigenen Verträgen profitieren.


3. Verzollung in der Schweiz sicherstellen

Im Normalfall übernimmt der Spediteur die Verzollung Ihrer gekauften Ware  für Sie. Anhand Ihrer Angaben, sowie der Informationen auf der Rechnung Ihres Lieferanten, kann die Verzollung stattfinden. Eine Rechnung (Handelsrechnung; Proforma-Rechnung) sollte mindestens folgendes beinhalten:

  • die Lieferkonditionen
  • eine Sachbezeichnung der Ware
  • Zolltarifnummer
  • Rechnungsbetrag sowie Grund der Lieferung

Preiszuschläge vom Spediteur bei fehlender oder unvollständig ausgefüllter Zolldokumente des Versenders sind möglich. Sollten Sie die Ware nicht von einem Spediteur transportieren lassen, sondern selber im Ausland abholen, stehen direkt an der Grenze verschiedene Verzollungsdienstleister (Zollagenten) zur Verfügung, die Ihnen bei der Verzollung helfen.

Sie sind als Importeurin oder Importeur rechtlich dazu verpflichtet, den Original-Verzollungsnachweis (Zollquittung: „Veranlagungsverfügung Zoll“ und MWST-Quittung „Veranlagungsverfügung MWST“) mindestens zehn Jahre aufzubewahren sowie zu kontrollieren. Sie erhalten den Beleg von Ihrem Spediteur/Zollagent oder müssen diesen online herunterladen. Sie sind dafür verantwortlich, dass alles korrekt verzollt wird.

Wichtig bei diesem Schritt: 

  • Die Belege dienen bei einer allfälligen Zoll– oder Mehrwertsteuerprüfung als Nachweis. Zudem können Sie die Importmehrwertsteuer ggf. als Vorsteuerabzug geltend machen, sofern Sie sich entsprechend bei der Steuerverwaltung registriert haben.
  • Bei regelmässigen Import ist die Anschaffung einer Zollsoftware prüfenswert (Anschaffungspreis: ab 500 CHF).


ÜBERBLICK IMPORTKOSTEN

Wieviel der Import ihrer Ware kostet ist sehr unterschiedlich. Die Kosten setzen sich folgendermassen zusammen:

  • Transportkosten
  • Verzollungsgebühren: Gebühren des Spediteurs/Zollagenten für die Zollabwicklung
  • Zollabgaben bei der Einfuhr: Handelsware ist grundsätzlich Zollpflichtig. Es gibt keine spezielle Wertfreigrenze wie im Reisendenverkehr, sondern nur eine Abgabenfreigrenze: Zoll wird erst erhoben, wenn der errechnete Betrag mehr als CHF 5.00 pro Zolldeklaration beträgt.
    Die Zollabgaben variieren von Produkt zu Produkt. Die Zolltarifnummer ist Basis für den anwendbaren Zollansatz.
    Beschaffen Sie Ware von einer Freihandelszone, können Importzölle durch einen entsprechenden Ursprungsnachweis des Lieferanten gespart werden. Dazu müssen die präferenziellen Ursprungskriterien erfüllt werden.
  • Mehrwertsteuer bei der Einfuhr: Jede Ware ist grundsätzlich Mehrwertsteuerpflichtig. Es gibt keine spezielle Wertfreigrenze wie im Reisendenverkehr, sondern nur eine Abgabenfreigrenze.
    Mehrwertsteuer wird erst erhoben, wenn der errechnete Betrag höher als CHF 5.00 pro Zolldeklaration ist, wobei Zoll- und Mehrwertsteuerabgaben separat zu betrachten sind. Als Zollwert gilt der Kaufpreis inkl. Transportkosten und ist mit der Rechnung (Handelsrechnung; Proforma-Rechnung) zu belegen.
    Je nach Kaufgeschäft (z.B. „Reihengeschäft“, Abweichungen Lieferadresse/ Rechnungsadresse) sind zusätzliche Bestimmungen zu beachten. Bei der Einfuhr von Ware wird die Mehrwertsteuer nicht durch den Verkäufer auf der Rechnung ausgewiesen (Ausnahmen vorbehalten), sondern direkt durch den Zoll bei der Einfuhr als Einfuhrsteuer (auch „Importmehrwertsteuer“) erhoben.
  • Teilweise weitere Zusatzabgaben für „nichtzollrechtliche Erlasse“: Gewisse Produkte unterliegen besonderen Abgaben (Tabaksteuer, Alkoholsteuer, etc). Die entsprechenden Abgaben sind im Zolltarif der Schweiz (Tares) aufgeführt.


Spezielle Hinweise: 

  • Bei regelmässigen Import ist die Eröffnung eines Zollkontos prüfenswert.
  • Bei Ware, die wiederausgeführt wird, sind verschiedene Zollverfahren möglich. Diese müssen zum Zeitpunkt der Einfuhr beantragt werden.
Anrufen
Email