Wenn der Zoll eine Überprüfung eines regelmässigen Exporteurs plant, verlangt er in einem ersten Schritt einen aktuellen Fragebogen Ermächtigter Ausführer. Auch bei Neuanträgen muss dieser Fragebogen ausgefüllt werden.
Das Ausfüllen des Fragebogens ist keine Hexerei. Sobald Sie vom BAZG dazu aufgefordert werden, den Fragebogen einzureichen, sollten Sie jedoch über fundierte Kompetenzen im Bereich Präferenzieller Warenursprung verfügen.Bereits anhand des ausgefüllten Fragebogens lässt sich sehr gut einschätzen, ob Sie den Prozess im Griff haben. Bei der üblicherweise anschliessenden Zollprüfung bei Ihnen vor Ort durch das BAZG werden daher auch entsprechende Ableitungen gemacht.
Für eine anschliessende Zollprüfung sendet das BAZG in der Regel einen Vorbereitungsauftrag. Dieser hat es in sich: Hier sucht der Zoll verschiedene Import- und Exportsendungen Ihres Unternehmens heraus und möchte z.B wissen, in welche Produkte die Einkaufsteile eingebaut wurden und ob die präferenzielle Ursprungseigenschaft der entsprechenden Exportprodukte korrekt erfasst wurde.
Zur Erinnerung: Die Angabe des präferenziellen Warenursprungs dient dazu, Zollkosten zu sparen. Dazu müssen Sie zuerst prüfen, ob Sie die entsprechenden Ursprungskriterien erfüllen. Erst wenn diese erfüllt sind, dürfen Sie den Ursprungsnachweis erstellen. Werden diese zu unrecht erstellt, riskieren Sie Zollnachforderungen. Je nach Abkommen kann der Rückforderungszeitraum 3- 5 Jahre ausmachen.
Falls Ihnen eine Zollprüfung bevorsteht oder Sie den Fragebogen mit unserer Unterstützung ausfüllen möchten, stehen wir Ihnen gerne objektiv und zu 100% neutral zur Verfügung.