Die Zolltarifnummer ist nicht nur eine statistische Angabe, sondern legt u.a. Massnahmen wie Antidumping-Zölle, Bewilligungen, Nichtzollrechtliche Erlasse sowie Regeln zur Festlegung des Warenursprungs fest. In der Schweiz sind Zolltarifnummern auf acht Ziffern festgelegt und im Zolltarif der Schweiz, Tares, erfasst. Die Festlegung ist an genaue Vorschriften und Regeln geknüpft, die unser Tarifierungsexperte als ehemaliger Sektionschef Zolltarif der Oberzolldirektion umfassend beherrscht. Wir haben dazu ein einzigartiges Modell und Workflows für zahlreiche Branchen entwickelt.
Die Zolltarifnummer ist im Export auch eine mögliche Grundlage für die Risikoprüfung von "Dual Use Gütern" und muss auch zwingend korrekt sein, um von Zollbegünstigungen im Rahmen von Freihandelsabkommen zu profitieren: Die gesamte Präferenzkalkulation hat unabdingbar anhand korrekter Zolltarifnummern zu erfolgen. Es empfiehlt sich, hier korrekte Grundlagen zu schaffen.
Die Zollverwaltung erteilt auf Anfrage hin einzelne verbindliche Zolltarifauskünfte. Die Anfragen werden in der Reihenfolge des Eingangs behandelt. Sofern die erforderlichen Angaben vollständig sind, erfolgt die Auskunft in der Regel innert 40 Tagen. Die entsprechenden Zuständigkeiten der Zollverwaltung sind neu geregelt.
Zolltarifnummer abklären
Formular Zolltarifauskunft der OZD, Stand 08/19
40_10_tarifanfrage.docx (84KB)