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Das AEO-Zertifikat


Was ist ein AEO 

Der zugelassene Wirtschaftsbeteiligte, Authorised Economic Operator, kurz AEO (in deutscher Sprache wird auch die Abkürzung ZWB verwendet), ist ein Status, der Personen erteilt wird, welche hinsichtlich der Sicherheit der internationalen Lieferkette als zuverlässig gelten. Dem zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten werden Erleichterungen bei sicherheitsrelevanten Kontrollen gewährt.

Ein AEO kann definiert werden als Wirtschaftsbeteiligter, der hinsichtlich seiner wirtschaftlichen Tätigkeit in der Schweiz als zuverlässig gilt und daher in den Genuss bestimmter Vorteile kommt. 


Wer kann den AEO-Status beantragen?

Firmen, welche im Handelsregister der Schweiz oder des Fürstentum Liechtensteins eingetragen sind und im Rahmen ihrer Geschäfte Tätigkeiten im Zusammenhang mit der internationalen Lieferkette ausüben, haben die Möglichkeit, den AEO-Status zu beantragen.


Wo sind die Vorteile beim AEO im Zollbereich?

Es werden Erleichterung bei Sicherheitskontrollen (nicht jedoch bei herkömmlichen Zollkontrollen) gewährt: zum Beispiel betreffend Abgabe summarischer Eingangs- und Ausgangsmeldungen (sogenannte Vorabmeldungen) mit reduzierten Datensätzen, aber auch Zahlungserleichterungen nach Art. 194 ZV und Art. 115 MWSTV (Bürgschaften) sind zukünftig ebenfalls vorgesehen. Diese können jedoch erst nach erfolgter Umsetzung des Transformations- und Digitalisierungsprogrammes DaziT des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) (2020-2025) gewährt werden.

Der AEO-Status wird in Staaten, mit denen die Schweiz ein Abkommen abgeschlossen hat, anerkannt (Mutual Recognition). Umgekehrt profitieren auch Schweizer AEOs in diesen Staaten von Erleichterungen.

Investitionen der Wirtschaftsbeteiligten in die Verbesserung ihrer Sicherheitsstandards können sich in folgenden Bereichen positiv auswirken: 

Sichtbarkeit und Nachverfolgbarkeit (Tracking), personalbezogene Sicherheit, Normenentwicklung, verbesserte Lieferantenauswahl, Transportsicherheit, Sensibilisierung und Ausbau von Kapazitäten im Bereich Organisationsinfrastruktur, Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Teilen der Lieferkette, proaktive Technologieinvestitionen und freiwillige Einhaltung zusätzlicher Sicherheitsregeln.

Beispiele für indirekte Vorteile, die aus diesen positiven Auswirkungen entstehen können: 

  • weniger Diebstahl und Verluste
  • weniger Verspätungen im Versand
  • bessere Planung
  • verstärkte Kundenloyalität
  • grösseres Engagement der Mitarbeiter
  • weniger Sicherheitszwischenfälle
  • geringere Kosten für die Kontrolle der Lieferanten und bessere Zusammenarbeit
  • weniger Kriminalität und Vandalismus,
  • weniger Probleme durch Mitarbeitererkennung
  • mehr Sicherheit und Kommunikation zwischen den Partnern der Lieferkette 


Ist ein AEO-Status auch für kleinere Firmen sinnvoll?

Auch kleine Firmen können von den Vorteilen des AEO profitieren. Das BAZG versucht den besonderen Merkmalen der kleinen und mittleren Unternehmen Rechnung zu tragen, z.B. bei der Prüfung von Sicherheitsstandards oder im Bereich der Buchführung.


Welche Kriterien müssen erfüllt werden, um in der Schweiz den AEO-Status zu erlangen?

Der Antragsteller, die Personen, die das Unternehmen leiten oder die die Kontrolle über die Unternehmensleitung ausüben und gegebenenfalls der gesetzliche Vertreter des Antragstellers in Zollangelegenheiten und die Person, die im Unternehmen für Zollfragen zuständig ist, dürfen in den letzten drei Jahren vor der Einreichung des Antrags keine schweren und keine wiederholten Widerhandlungen gegen Bundesrecht begangen haben, soweit dessen Vollzug dem BAZG obliegt.

  • Führung der Geschäftsbücher und der Beförderungsunterlagen:

Der Antragsteller muss ein Buchführungssystem verwenden, das den allgemein anerkannten Buchführungsgrundsätzen entspricht und das auf Buchprüfungen basierende Zollkontrollen erleichtert.

  • Zahlungsfähigkeit:

Die antragstellende Person muss eine gesicherte finanzielle Lage nachweisen. Die Voraussetzung gilt als erfüllt, wenn die Zahlungspflicht für die letzten drei Jahre nachgewiesen werden kann. 
Die Zahlungsfähigkeit eines seit weniger als drei Jahren bestehenden Antragstellers wird anhand der Aufzeichnungen und Informationen beurteilt, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung verfügbar ist.

  • Geeignete Sicherheitsstandards:

 

Die Sicherheitsstandards des Antragstellers gelten als geeignet, wenn die Gebäude, die für die von dem Zertifikat erfassten Vorgänge verwendet werden sollen, aus Materialien gebaut sind, die unrechtmässiges Betreten verhindern und Schutz vor unrechtmässigem Eindringen bieten; 

Es sind geeignete Zugangskontrollmassnahmen vorhanden, die den unbefugten Zugang zu Versandbereichen, Verladerampen und Frachträumen verhindern. 

Die Sicherheitsstandards des Antragstellers gelten als geeignet, wenn die Massnahmen für die Behandlung der Waren umfassenden Schutz vor dem Einbringen, dem Austausch und dem Verlust von Materialien und vor Manipulationen an den Ladeeinheiten bieten;

Gegebenenfalls bestehen Verfahren für die Handhabung von Einfuhr- bzw. Ausfuhrbewilligungen im Zusammenhang mit nichtzollrechtlichen Erlassen, mit denen diese Waren von anderen Waren unterschieden werden. 

Die Sicherheitsstandards gelten als geeignet, wenn der Antragsteller Massnahmen getroffen hat, die eine eindeutige Feststellung seiner Handelspartner ermöglichen, um die internationale Lieferkette zu sichern. 

 Wirtschaftsbeteiligte können lediglich für ihren Anteil an der Lieferkette und für die Waren verantwortlich gemacht werden, die sich in ihrem Gewahrsam befinden. Durch vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Antragsteller und seinen Geschäftspartnern kann jedoch auch die Sicherheit der nachfolgenden Glieder der Kette gewährleistet werden. Sendungen, die nicht oder nur teilweise von Sicherheitsmassnahmen erfasst wurden, gelten nicht als vorkommen sicher und können daher nicht von der niedrigsten möglichen Risikoeinstufung profitieren. Die Sicherheitsstandards gelten als geeignet, wenn der Antragsteller, soweit gesetzlich zulässig, künftig in sicherheitsrelevanten Bereichen tätige Bedienstete einer Sicherheitsüberprüfung unterzieht und regelmässig Hintergrundüberprüfungen vornimmt. Der Antragsteller trägt dafür Sorge, dass die betreffenden Bediensteten aktiv an Programmen zur Förderung des Sicherheitsbewusstseins teilnehmen.


Wie lange dauert der Zertifizierungsprozess und was sind die Kosten? 

Dies ist abhängig von der Grösse der Firma. Der ganze Zertifizierungsprozess dauert ca. sechs Monate. Der Zeitpunkt des Abschlusses wird jedoch stark von der Qualität und vom Umfang der eingereichten Unterlagen und Informationen sowie der Anzahl der eingegangenen Anträge beeinflusst. Das BAZG erhebt für die Verleihung des AEO-Status keine Gebühr. Mit unserer Unterstützung waren Unternehmen schon nach kürzester Zeit bereit, den Antrag zu stellen und die wichtigsten Anforderungen zu erfüllen.  


Wie lange ist die Zertifizierung gültig und was folgt danach?

Das Zertifikat ist unbeschränkt gültigNachprüfungen erfolgen unter Berücksichtigung der Risikoanalyse des BAZG.

Der AEO ist verpflichtet, das BAZG umgehend über Änderungen zu informieren, die sich in dem vom AEO-Status erfassten Bereich ergeben oder dessen Aufrechterhaltung gefährden könnten. Dazu bieten wir Ihnen jährliche Updates und Audits an.

Wie können wir Sie unterstützen?

Wir verfügen in unserem Team über ein Fachperson, die als ehemaliger Sachverständiger des BAZG über 50 AEO-Zertifikate erstellt und etliche Risikoanalysen bei Unternehmen durchgeführt hat. Zudem war unsere Geschäftsführerin bei verschiedenen AEO's der Schweiz "mit am Werk". Dadurch sichern wir mit Ihnen eine extrem schlanke und effiziente AEO-Zertifizierung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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