In der Richtlinie 30 (R-30) der Eidgenössischen Zollverwaltung der Schweiz finden Sie Vorschriften und Informationen zu den Freihandelsabkommen. Im ersten Teil stellt der Zoll Ihnen Erläuterungen und Verfahrensbestimmungen zum präferenziellen Warenursprung im Rahmen von Freihandelsabkommen zur Verfügung. Im zweiten Teil sind wichtige nationale Rechtsgrundlagen aufgeschaltet.
Der dritte Teil enthält den konkreten Wortlaut der einzelnen Abkommensabschnitte. Die tabellarische Darstellung erlaubt es, direkt zum gesuchten Teil des jeweiligen Abkommens (z. B. zu den Listenregeln = Ursprungsregeln) zu navigieren. Ergänzend finden sich darin weitere abkommensspezifische Hinweise und Links auf Entscheide der gemischten Ausschüsse einzelner Abkommen wie z. B. dem gemischten Ausschuss der Schweiz-Europäischen Gemeinschaft. Anhand der unterschiedlichen Hintergrundfarben sehen Sie, ob es sich um Abkommen der EFTA oder der Schweiz (bilateral) handelt.
Nachfolgend steht Ihnen das PDF-File der Listenregeln zu den Freihandelsabkommen zum Download bereit.
Die zahlreichen vorgesehenen Vereinfachungen im Warenursprung innerhalb der PEM-Zone sind zur Zeit in Form von alternativen Ursprungsregeln in Kraft in Form einer Übergangslösung und sollen die bisherigen Regeln per 1.1.25 endgültig Ablösen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Gegenüberstellung und stellen Ihnen dazu eine Checkliste zur Verfügung.