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#Listenregeln  #Freihandelsabkommen  #Schweiz

Ursprungsregeln Freihandelsabkommen: Anhand Ursprungskriterien den Präferenziellen Warenursprung berechnen                                                                                     

In der Richtlinie 30 (R-30) der Eidgenössischen Zollverwaltung der Schweiz finden Sie Vorschriften und Informationen zu den Freihandelsabkommen. Im ersten Teil stellt der Zoll Ihnen Erläuterungen und Verfahrensbestimmungen zum präferenziellen Warenursprung im Rahmen von Freihandelsabkommen zur Verfügung. Im zweiten Teil sind wichtige nationale Rechtsgrundlagen aufgeschaltet.

Der dritte Teil enthält den konkreten Wortlaut der einzelnen Abkommensabschnitte. Die tabellarische Darstellung erlaubt es, direkt zum gesuchten Teil des jeweiligen Abkommens (z. B. zu den Listenregeln = Ursprungsregeln) zu navigieren. Ergänzend finden sich darin weitere abkommensspezifische Hinweise und Links auf Entscheide der gemischten Ausschüsse einzelner Abkommen wie z. B. dem gemischten Ausschuss der Schweiz-Europäischen Gemeinschaft. Anhand der unterschiedlichen Hintergrundfarben sehen Sie, ob es sich um Abkommen der EFTA oder der Schweiz (bilateral) handelt.

Nachfolgend steht Ihnen das PDF-File der Listenregeln zu den Freihandelsabkommen zum Download bereit.


Listenregeln Freihandelsabkommen, Ursprungskriterien, R30 Ursprung
In nachfolgenden Dokument finden Sie die Listenregeln Freihandelsabkommen, Ursprungskriterien zu den einzelnen Freihandelsabkommen der Schweiz. Stand: 21.6.24 Quelle: www.ezv.admin.ch. Bei Fragen zur Ursprungskalkulation stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
r-30.pdf (211.3KB)
Listenregeln Freihandelsabkommen, Ursprungskriterien, R30 Ursprung
In nachfolgenden Dokument finden Sie die Listenregeln Freihandelsabkommen, Ursprungskriterien zu den einzelnen Freihandelsabkommen der Schweiz. Stand: 21.6.24 Quelle: www.ezv.admin.ch. Bei Fragen zur Ursprungskalkulation stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
r-30.pdf (211.3KB)
Alternative Ursprungsregeln - revidierte Regeln per 1.1.25 (prov)
Hier finden Sie die Ursprungsregeln, die per 1.1.25 voraussichtlich als revidierte Ursprungsregeln in Kraft treten werden (Stand 03/25), aktuell in der Form von alternativen Ursprungsregeln. Bezüglich Anwendung bitten wir Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen. Mit unserem internen Tool sind wir zudem in der Lage, Ihnen eine Gegenüberstellung nach Tarifnummer zur Verfügung zu stellen.
PEM_Neues_Abkommen.pdf (1.1MB)
Alternative Ursprungsregeln - revidierte Regeln per 1.1.25 (prov)
Hier finden Sie die Ursprungsregeln, die per 1.1.25 voraussichtlich als revidierte Ursprungsregeln in Kraft treten werden (Stand 03/25), aktuell in der Form von alternativen Ursprungsregeln. Bezüglich Anwendung bitten wir Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen. Mit unserem internen Tool sind wir zudem in der Lage, Ihnen eine Gegenüberstellung nach Tarifnummer zur Verfügung zu stellen.
PEM_Neues_Abkommen.pdf (1.1MB)

                   


Update PEM-ÜBEREINKOMMEN 

Die zahlreichen vorgesehenen Vereinfachungen im Warenursprung innerhalb der PEM-Zone sind zur Zeit in Form von alternativen Ursprungsregeln in Kraft in Form einer Übergangslösung und sollen die bisherigen Regeln per 1.1.25 endgültig Ablösen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Gegenüberstellung und stellen Ihnen dazu eine Checkliste zur Verfügung. 

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