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#BREXIT

Topaktuelles Wissen für den Warenverkehr zwischen Schweiz und Grossbritannien

Die Beziehungen Schweiz–Vereinigtes Königreich (UK) basieren zum heutigen Zeitpunkt massgeblich auf den bilateralen Abkommen mit der Europäischen Union (EU), die nach dem EU-Austritt (allenfalls nach Ablauf einer Übergangsphase) nicht mehr auf das UK anwendbar sein werden. Sollte das UK ungeordnet aus der EU austreten ("No-Deal" oder "Hard Brexit"), wird das bilaterale Handelsabkommen Schweiz-UK ab dem Austrittsdatum
vorläufig angewendet. Wir haben Ihnen die wichtigsten Handlungspunkte in unserem Merkblatt aufgeführt. Das Merkblatt kann kostenfrei in unserem Shop bezogen werden.


Zudem weisen wir Sie auf das ergänzende Zirkular der Zollverwaltung bezüglich der vorläufigen Anwendung des Handelsabkommens zwischen der Schweiz und Grossbritanien. Dieses wäre nur relevant bei einem Hard- oder Soft-Brexit. Sollten sich die EU und das UK unerwarterterweise innert Frist auf ein Austrittsabkommen einigen, würde das Freihandelsabkommen (FHA) Schweiz-EU sowie das Agrarabkommen Schweiz-EU während einer Übergangsphase bis mindestens zum 31.12.2020 weiterhinauch im Verhältnis Schweiz-UK angewendet.

Update vom 20.3.19

Im Geschäftsverkehr mit Grossbritanninen und Nordirland sind bei einem ungeordneten Austritt in der Zollanmeldung zusätzliche Sicherheitsdaten anzumelden, da das Abkommen über Zolllerleichterungen und Zollsicherheit (ZESA) auf den bilateralen Abkommen mit der EU basiert. Im Fall eines Austrittsabkommens würde das ZESA-Schweiz-EU bis mindestens 31.12.2020 angewendet.

Update Stand 25.3.19

Ein zweites Referendum, bei dem die Bürger über den endgültigen Brexit-Deal abstimmen dürfen? Eine Online-Petition für den Verbleib Grossbritanniens in der EU entwickelt sich zum Renner und steuert auf fünf Millionen Unterzeichner zu. Das Parlament muss den Inhalt jeder Petition mit mehr als 100'000 Unterzeichnern für eine Debatte berücksichtigen.

Update vom 25.3.19

Nicht nur England verliert. Kosten des Brexit auf Länder-Ebene: Eine interessante Studie der Bertelsmann-Stifung zu den ökonomischen Folgen für die einzelnen Staaten im Falle eines Hard-Brexit finden Sie hier.

Update vom 26.3.19

Empfehlung: Flow-Chart der NZZ zur Bedeutung der indicative votes.

Update vom 1.4.19

Die Regierung fühlt sich an das Referendum von 2016 gebunden und lehnt daher eine Rücknahme der Austrittserklärung ab (vgl. Eintrag vom 25.3.19. Das neue Referendum sei von mehreren Milionen Briten unterzeichnet worden). Unser Brexit-Merbklatt ist somit nach wie vor Up-to-date und entspricht einem immer realistischeren Szenario. Lediglich ein Aufschub ist noch realistisch.

Latest Update April 19:
Brexit-Thematik bis Oktober aufgeschoben.

Latest Update 20.10.19:
Es ist immer noch offen, wie ein Soft-Brexit aussehen könnte. Das Abkommen, das mit der EU verhandelt wurde, könnte ungefähr so aussehen. Dabei ist unser Merkblatt für den Warenverkehr nach wie vor gültig.

  • Bis Ende 2020 würde eine Übergangsperiode gelten: Das Vereinigte Königreich bleibt Teil des EU-Markts, ist eine Art EU-Passivmitglied, ähnlich wie die EWR-Staaten Norwegen, Island oder Liechtenstein.
  • Diese Übergangsperiode kann um bis zu zwei Jahre verlängert werden, also bis Ende 2022, falls beide Seiten dies wünschen.
  • Während der Übergangsperiode soll ein umfassendes Freihandels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigte Königreich ausgehandelt werden.
  • Der Backstop sieht vor, dass Nordirland zwar zum Zollgebiet des Vereinigten Königreichs gehört, aber gleichzeitig eine Zollpartnerschaft mit der EU eingeht. Nordirland müsste zudem EU-Regeln über Warenstandards und die Mehrwertsteuer übernehmen.

 



 

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