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Ihre Experten für Fragen zu Export, Zoll und Import                


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EU Zollprüfungen und EU-Zollfragen - wir manövrieren Sie sicher bei Rechtsfragen


Ein Nachteil eines Schweizer Lieferanten bei der Lieferung in die EU sind die Zollgrenzen und damit verbundene Zollformalitäten. Da die Schweiz kein Mitglied der Europäischen Union ist, unterliegt der Warenverkehr zwischen der Schweiz und der EU Zollbestimmungen, die auch den Kunden betreffen. 

Für den Kunden in der EU bedeutet dies, dass er zusätzliche Schritte und Dokumentationen durchführen muss, um Waren in die EU zu importieren. Dazu gehören  das Ausfüllen von Zollerklärungen sowie das Entrichten von Einfuhrabgaben. Diese bürokratischen Hürden können den Lieferprozess verlangsamen und zu höheren Kosten führen.

Diese zusätzlichen Hürden beeinträchtigen die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Lieferanten auf dem EU-Markt und senken oft die Attraktivität der Produkte im Vergleich zu lokalen oder EU-Lieferanten.

Ein weiterer Nachteil kann auch die Unsicherheit in Bezug auf zukünftige Handelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU sein.


Unsere Lösung?
Wir haben für verschiedene Kunden EU-Distributionskonzepte erstellt, dass auf dem Modell "keine Zollhürden für Kunden, schnell, günstig und unkompliziert" basiert .🚀


Unser erfahrenes Team kümmert sich um alles, damit Sie sich auf das Kerngeschäft konzentrieren können. Lassen Sie uns gemeinsam den EU-Markt optimieren oder gar neu erobern! 💪


Sie sind bereits in der EU registriert? 

 Sie in Deutschland über eine EORI-Nummer verfügen und/oder eine UstID-Nr, dann spätestens sind Sie von EU-Zollrechts- und Umsatzsteuerbestimmungen. In diesem Fall ist es nötig, dass Sie auf eine Zollprüfung durch die deutschen Behörden vorbereitet sind. Diese "ticken" durchwegs anders als unsere eher pragmatischen Schweizer Zollkollegen. Wir kennen die Herausforderungen bestens. Mit unserer Team sind wir in der Lage, für Sie folgende Beratungsleistungen nach EU-Zollrecht zu erbringen:

  • EU Distribution optimieren
  • Korrekte Belege erstellen
  • Aufschubkonto beantragen
  • Deutsche Zollprüfung begleiten und vorbereiten
  • Zollwertermittlungskonzept erstellen
  • Zollrechtliche Beurteilungen nach UZK vornehmen
  • EU-Exportkontrollbestimmungen festhalten
  • EU-Zolltarifnummern festlegen 
  • EU-Steuerfragen lösen 

 

Kontaktieren Sie uns bitte ungeniert direkt, wenn Sie entsprechende Herausforderungen zu bewältigen haben. Wir sind für Sie da und haben bereits zahlreichen Unternehmen erfolgreich durch Zollprüfungen manövriert.

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